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   KG, 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07   

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https://dejure.org/2007,30135
KG, 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07 (https://dejure.org/2007,30135)
KG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07 (https://dejure.org/2007,30135)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07 (https://dejure.org/2007,30135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des regelmäßigen Ausschlusses der Benutzung des Anstaltstelefons durch Untersuchungsgefangene

  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus KG, 14.06.2007 - 4 Ws 76/07
    Ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht bzw. - wie hier - noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidbaren Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfGE 42, 95, 100).
  • BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der

    Auszug aus KG, 14.06.2007 - 4 Ws 76/07
    Ihre Auslegung hat der Tatsache Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht bzw. - wie hier - noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb nur unvermeidbaren Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfG NStZ 1994, 52; BVerfGE 42, 95, 100).
  • OLG Bremen, 02.06.2006 - Ws 67/06

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung einer molekulargenetischen

    Auszug aus KG, 14.06.2007 - 4 Ws 76/07
    Um die Ordnung in der Haftanstalt nicht zu gefährden, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts die Benutzung des Anstaltstelefons durch Gefangene daher nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, in denen zur Vermeidung unverhältnismäßig schwerer Nachteile ein fernmündliches Gespräch dringend notwendig erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 Ws 67/06 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 46/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Diesen Zwecken dient sowohl die Besuchskontrolle wie auch die Kontrolle der Telekommunikation (BVerfG, NStZ 2004, S. 274; OLG Rostock, BeckRS 02618; OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 - I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. v. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07).

    Auch Eingriffe in die gesicherten Rechte des Untersuchungsgefangenen auf (fern-) mündliche und schriftliche Kontakthaltung zur Außenwelt (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 02.04.2003 -I Ws 118/03; KG Berlin, Beschl. 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07) erfordern tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte Telefonate oder den Briefverkehr dazu missbrauchen könnte, seine Flucht aus der Haft zu planen und/oder vorzubereiten (OLG Rostock, BeckRS 2010 02618; siehe auch LG München I, Beschl. v. 01.03.2005 - 2 Qs 20/05).

  • OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
    Auch Eingriffe in die gesicherten Rechte des Untersuchungsgefangenen auf fernmündliche Kontakthaltung zur Außenwelt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 02.04.2003 -I Ws 118/03; KG Berlin, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 AR 778/07 - 4 Ws 76/07) erfordern tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Angeschuldigte Telefonate dazu missbrauchen könnte, seine Flucht aus der Haft zu planen und/oder vorzubereiten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Ws 46/10 -, juris).
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